Forschungsprämie: Abzugsverbot für Managergehälter nicht anwendbar
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte klar, dass das Abzugsverbot für das Entgelt von Arbeits- oder Werkleistungen, soweit sie den Betrag von € 500.000 pro Person übersteigen, nicht auf die Forschungsprämie anwendbar ist.
Die Forschungsprämie als steuerlicher Anreiz zur Förderung von Innovation und Forschung in Österreich stellt ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Unternehmen dar. Allerdings sorgt die Auslegung der Regelungen der Forschungsprämie immer wieder für gerichtliche Auseinandersetzungen. So hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer aktuellen Entscheidung zur Forschungsprämie Stellung genommen.
Dabei ging es um die Frage, ob Aufwendungen oder Ausgaben für das Entgelt von Arbeits- oder Werkleistungen, soweit sie den Betrag von € 500.000 pro Person übersteigen (umgangssprachlich bezeichnet als „Abzugsverbot für Managergehälter“), dennoch für die Forschungsprämie berücksichtigt werden können.
VwGH: Abzugsverbot nicht anzuwenden
Der VwGH führte aus, dass die Bestimmungen zur Forschungsprämie keinen Verweis auf das Abzugsverbot für Arbeits- oder Werkleistungen, soweit sie den Betrag von € 500.000 pro Person übersteigen, enthalten. Dieses Abzugsverbot wurde erst im Jahr 2014 eingeführt, seitdem wurden die Regelungen der Forschungsprämie mehrfach novelliert und kein Verweis auf das Abzugsverbot eingeführt. Somit kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Abzugsverbot für Managergehälter auch bei der Berechnung der Forschungsprämie gelten soll. Daher ist dieses Abzugsverbot bei der Ermittlung der prämienbegünstigten Aufwendungen nicht anzuwenden.
Fazit
Nach der aktuellen Rechtsprechung des VwGH sind Unternehmen, die aufgrund hoher Gehälter von Mitarbeitern in der Forschung und Entwicklung vom Abzugsverbot für Managergehälter betroffen sind, nicht verpflichtet, den Ansatz dieser Gehälter der direkt in der Forschung und Entwicklung tätigen Mitarbeiter bei der Berechnung der Forschungsprämie zu kürzen. Wir empfehlen eine umfassende Beratung.

Vielleicht auch interessant:
Neue NoVA-Regelungen
19. März 2026
Bei der vorübergehenden Verwendung von Fahrzeugen im Inland wurde die Normverbrauchsabgabe (NoVA) vermindert. Erleichterungen gibt es zudem für Fahrzeughändler beim Kauf von zuvor NoVA-befreiten Fahrzeugen.
Kauf- und Geschenkgutscheine
19. März 2026
Das Bundesfinanzgericht beschäftigen sich mit der Frage, wie Kauf- und Geschenkgutscheine sowie einlösbare Bonuspunkte beim Unternehmen ertragsteuerlich zu behandeln und bilanziell zu erfassen sind.
Neue Abgabenhinterziehung: Geltendmachung von Verlusten
19. März 2026
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 führt einen neuen Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein. Bereits die unrechtmäßige Geltendmachung von Verlusten ist bei Steuererklärungen, die nach dem 1.1.2026 eingereicht werden, strafbar.



