Dropshipping in der Umsatzsteuer

Dropshipping ist eine neue Form des Onlinehandels. Umsatzsteuerlich gelten die Regeln für ein Reihengeschäft.

Was ist Dropshipping?

Beim Dropshipping bietet ein Online-Händler (Dropshipper) Produkte an, die er nicht selbst produziert oder auf Lager hat sondern direkt vom Hersteller oder Großhändler an den Kunden liefern lässt. Das ist an und für sich nichts Neues, da es sich um ein Reihengeschäft handelt, das bereits jahrzehntelang praktiziert wird.

Neu ist die Art der Vermarktung. Trendige, günstige Produkte werden auf TikTok, Instagram oder YouTube in Kurzvideos „Reels“ oder „Shorts“ vorgestellt und im eigenen Webshop zum Verkauf angeboten. Bei den Anbietern handelt es sich zumeist um junge Menschen, die sich über die steuerlichen Konsequenzen nicht im Klaren sind. Besonders kompliziert sind hier die umsatzsteuerlichen Regelungen, da die Ware üblicherweise aus dem Ausland kommt.

Reihengeschäft

Bei einem Reihengeschäft wird ein Liefergeschäft über einen Gegenstand abgeschlossen und der Gegenstand gelangt direkt vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer (Empfänger). Der Empfänger ist beim Dropshipping zumeist ein Privater, alle anderen Beteiligten sind umsatzsteuerliche Unternehmer.

Bei einem Reihengeschäft gibt es genau eine Lieferung, die als „bewegte Lieferung“ bezeichnet wird. Alle anderen Lieferungen sind sogenannte „ruhende Lieferungen“. Nur die bewegte Lieferung kann eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Lieferung die bewegte Lieferung ist. Leider gibt es hier komplizierte Regelungen, daher gehen wir auf die typischen Dropshipping-Fälle ein.

Fall 1 – Ware aus dem Drittland an einen österreichischen Kunden

Ein österreichischer Dropshipper kauft diverse Waren beim Hersteller in China und lässt diese direkt durch den chinesischen Lieferanten an Kunden in Österreich liefern.

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