Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung
freiwillige oder vorgeschriebene Prüfung

Die wichtigsten Eigenschaften, die ein Wirtschaftsprüfer mitbringen sollte, sind Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Bei unserer Steuerkanzlei in Krems an der Donau können Sie sich auf einen kompetenten Ansprechpartner verlassen, dem Sie zu 100 % vertrauen können und bei dem betriebsinterne Daten sicher aufgehoben sind.

Die vorgeschriebene Wirtschaftsprüfung

Für einige juristische Personen sehen das Handelsrecht und andere Sondergesetzte eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor:

  • Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften
  • Privatstiftungen
  • Große Vereine

Übrigens: Als Steuerkanzlei am Standort Krems stehen wir Ihnen nicht nur als Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, sondern betreuen Sie im Rahmen der Steuerberatung auch bei der Erstellung des entsprechenden Jahresabschlusses.

Wichtige Information: Die gesetzlich geforderte Prüfung sollte stets von einem unparteiischen und unabhängigen Prüfer durchgeführt werden!

Wirtschaftsprüfer freiwillig engagieren

Auch solche Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Pflicht zu einer Wirtschaftsprüfung unterliegen, können auf freiwilliger Basis einen Wirtschaftsprüfer engagieren. Bei einer solchen Prüfung durch unsere Kanzlei in Krems können Sie den Erfolg Ihres Unternehmens steigern. Wir prüfen zum Beispiel Schwachstellen in der Unternehmensorganisation und decken mögliche oder bereits vorhandene Risiken auf. Ein ausführliches Konzept zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bieten wir übrigens auch im Rahmen der Unternehmensberatung an!

Selbstverständliche Voraussetzung für die Wirtschaftsprüfungen: Mag. Gernot Benesch und Matthias Brunner – Inhaber unserer Steuerkanzlei in Krems – sind durch die Fachkurse für Wirtschaftsprüfer der Akademie der Wirtschaftstreuhänder zertifiziert.