Mehrwertsteuerbefreiung trotz Verletzung zollrechtlicher Formalvorschriften
Die Verletzung von Formvorschriften führt laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zu keiner Unanwendbarkeit von Mehrwertsteuerbefreiungen, sofern kein Täuschungsversuch vorliegt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2025 eine Entscheidung zu fällen, die für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten von Bedeutung ist. Konkret ging es um die Frage, ob die Mehrwertsteuerbefreiung bei der Wiedereinfuhr von Waren auch dann gilt, wenn zwar die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind, aber bestimmte Formvorschriften im Zollrecht verletzt wurden. Das Urteil bringt nun Rechtssicherheit bei der Einordnung von materiellen und formellen Voraussetzungen.
Der EuGH stellte in seinem Urteil klar, dass die EUSt-Befreiung nicht allein deshalb verweigert werden darf, weil Formalvorschriften verletzt wurden, sofern die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zollkodex enthält außerdem Bestimmungen, die gutgläubige Beteiligte bei bloß fahrlässigen Pflichtverletzungen schützen sollen. Ziel ist es, übermäßige Sanktionen wegen kleiner Formfehler zu vermeiden.
Ausnahme Täuschungsversuch
Eine Ausnahme ist allerdings der Täuschungsversuch. Wenn ein Beteiligter absichtlich falsche Angaben macht oder täuschen will, entfällt die Steuerbefreiung. Damit bestätigte der EuGH, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nicht an der strikten Einhaltung aller Formalvorschriften scheitern darf, sofern kein Täuschungsversuch vorliegt. Die Sicherstellung zollrechtlicher Pflichten ist Aufgabe des Zollrechts und soll sich nicht auf das Mehrwertsteuerrecht auswirken.
Hinweis: Das Urteil des EuGH bringt für die Praxis gewisse Erleichterungen. Auch für Österreich hat die Entscheidung aufgrund der Harmonisierung der Mehrwertsteuer Bedeutung. Zollrechtliche Formalfehler allein führen nicht automatisch zum Verlust der Mehrwertsteuerbefreiung, solange die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Dennoch sind zollrechtliche Formalitäten genau einzuhalten, um Komplikationen zu vermeiden, wobei die Unterstützung durch uns empfehlenswert ist.

Vielleicht auch interessant:
Photovoltaikerlass des Finanzministeriums
22. September 2025
Kürzlich wurde vom Finanzministerium der aktualisierte und erweiterte Photovoltaikerlass (PV-Erlass) veröffentlicht, in dem ein zusätzlicher Abschnitt zu Energiegemeinschaften aufgenommen wurde.
Mitarbeiterrabatte auch für ehemalige Arbeitnehmer steuerfrei
22. September 2025
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass auch ehemaligen Arbeitnehmern die Einkommensteuerbefreiung im Zusammenhang mit Mitarbeiterrabatten gewährt werden kann.
Überprüfung von Subunternehmern
22. September 2025
Unternehmer sollten insbesondere neue Geschäftspartner gut überprüfen. Dabei helfen verschiedene behördliche Plattformen und Datenbanken, aber auch Internetrecherchen.