Vereinfachung der Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben
Der Nationalrat hat vereinfachte Vorgaben zur Preisauszeichnung für Beherbergungsbetriebe beschlossen. Die Änderungen reduzieren die bürokratischen Auflagen für Hotelier-Betriebe und sehen ein strengeres, mehrstufiges Sanktionssystem bei Verstößen vor.
Die Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes verfolgt das Ziel, den bürokratischen Aufwand für die Tourismusbranche abzubauen und gesetzliche Vorgaben an die zunehmend digitale Vermarktung von Unterkünften anzupassen. Während Preisinformationen früher direkt vor Ort eingeholt wurden, erfolgen Hotelbuchungen heute überwiegend über Webseiten oder Buchungsplattformen, sodass der Aushang der Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich nicht mehr zeitgemäß ist.
Bislang bestand eine Verpflichtung zur Auszeichnung von Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich, die den Gästen einen unmittelbaren Preisvergleich ermöglicht. Diese Verpflichtung wurde im Rahmen des Budgetmaßnahmengesetzes 2026 gestrichen. Preisinformationen werden heute überwiegend digital abgerufen. Außerdem sind Zimmerpreise heute dynamisch gestaltet und variieren je nach Saison, Auslastung oder Buchungszeitpunkt. Dadurch entsprach die Darstellung von Standardzimmerpreisen nicht mehr den tatsächlichen Marktgegebenheiten.
Ein weiterer Punkt der Novelle ist die Klarstellung zur Angabe von Tourismusabgaben. Im Sinne der Rechtssicherheit wird für diese Betriebe klargestellt, dass Tourismusabgaben (Ortstaxen) im Preis inkludiert werden oder auch gesondert ausgewiesen werden können.
Höhere Strafen für Verstöße
Bei Verstößen gegen die Preisaufzeichnung werden die Strafen erhöht. Anstatt der bislang geltenden Strafandrohung von € 1.450 droht künftig bei einer Übertretung der Preisauszeichnungsbestimmungen eine Geldstrafe von bis zu € 2.500 pro Produkt, maximal jedoch bis zu € 10.000. Im Wiederholungsfall erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu € 3.750 pro Produkt, maximal jedoch bis zu € 15.000.
Weiters wird ein mehrstufiges System bei der Verhängung der Strafen eingeführt. Bei einem Verstoß wird in einem ersten Schritt ein Verbesserungsauftrag erteilt („Beraten statt Strafen“). Wird dieser Verbesserungsauftrag erfüllt, soll die Behörde von der Bestrafung absehen. Kommt man dem Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, ist eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe zu ahnden. Das Prinzip „Beraten statt Strafen“ kann erst nach Ablauf von zwölf Monaten wieder angewendet werden.
Ziel dieser Novelle ist, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Durchsetzung der geltenden Vorschriften durch ein verschärftes Sanktionssystem zu stärken. Die Änderungen treten am Tag nach der Kundmachung des Budgetmaßnahmengesetzes 2026 in Kraft, das sollte am1.7.2026 sein.

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