Bonus für Weiterarbeiten trotz Pensionsanspruch

Längeres Arbeiten wird ab 2024 noch mehr unterstützt. Wer die Pension aufschiebt, erhält zukünftig einen Pensionsbonus und wer trotz Pensionsgenuss arbeitet, zahlt keine oder verminderte Pensionsbeiträge.

Bonus für Pensionsaufschub

Wer die Alterspension aufschiebt und stattdessen arbeitet bekam bis jetzt schon einen Pensionsbonus von 4,2 Prozent pro Jahr. Dieser wird ab 2024 auf 5,1 Prozent angehoben. Der Bonus kann weiterhin für maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden. Damit kann die Pension durch den Bonus um bis zu 15,3 Prozent gesteigert werden.

Zusätzlich kommt die Steigerung aufgrund der weiterhin geleisteten Pensionsbeiträge hinzu, wobei die Hälfte der Beiträge zur Pensionsversicherung für maximal drei Jahre vom Bund bezahlt werden.

Durch den Bonus erhält man bei Pensionsantritt eine deutlich höhere Pension. Allerdings verzichtet man in den Aufschubjahren auf die Auszahlung der Pension. Somit braucht es einige Jahre bis der Vorteil der höheren Pension den Nachteil des Verlusts von bis zu drei Pensionsjahren ausgeglichen hat. Die genaue Amortisationsdauer hängt vom Stand des Pensionskontos und dem Einkommen beim Weiterarbeiten ab. Wir unterstützen Sie hier gerne bei der Berechnung.

Bonus für Nebenverdienst

Wer die Alterspension zwar nicht aufschiebt aber über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro monatlich (Wert 2024) dazuverdient, zahlt ab 2024 keine bzw. verminderte Beiträge zur Pensionsversicherung. Bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze – das sind dann 1.036,88 Euro pro Monat – übernimmt der Bund die Beiträge zur Pensionsversicherung.

Sowohl bei Dienstnehmern als auch bei Selbständigen sind das 10,25 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Ersparnis beträgt somit maximal 106,28 Euro monatlich.

Die Pensionserhöhung aufgrund der einbezahlten Beiträge fällt allerdings sehr mager aus und dient nicht als Motivator zum Nebenverdienst.

Achtung Steuer: Das dicke Ende kommt oft am Schluss in Form einer saftigen Steuernachzahlung, denn es werden alle Bezüge zusammengerechnet und nach Tarif versteuert.

Geringfügig dazuverdienen

Bei einem Nebenverdienst zur Regelpension bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro monatlich (Wert 2024) werden keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten oder nachträglich vorgeschrieben. Allerdings gilt auch hier in der Steuer, dass alle Bezüge zusammengerechnet und nach Tarif versteuert werden. Auch hier droht eine Nachzahlung.

Fazit

Wer dem Arbeitsleben nicht ganz den Rücken kehren möchte, hat ab 2024 attraktivere Möglichkeiten. Ob Aufschub oder Nebenverdienst ist eine Frage der persönlichen Zukunftserwartungen und des Rechenstiftes. Wir unterstützen Sie gerne!


Dropshipping in der Umsatzsteuer

Dropshipping ist eine neue Form des Onlinehandels. Umsatzsteuerlich gelten die Regeln für ein Reihengeschäft.

Was ist Dropshipping?

Beim Dropshipping bietet ein Online-Händler (Dropshipper) Produkte an, die er nicht selbst produziert oder auf Lager hat sondern direkt vom Hersteller oder Großhändler an den Kunden liefern lässt. Das ist an und für sich nichts Neues, da es sich um ein Reihengeschäft handelt, das bereits jahrzehntelang praktiziert wird.

Neu ist die Art der Vermarktung. Trendige, günstige Produkte werden auf TikTok, Instagram oder YouTube in Kurzvideos „Reels“ oder „Shorts“ vorgestellt und im eigenen Webshop zum Verkauf angeboten. Bei den Anbietern handelt es sich zumeist um junge Menschen, die sich über die steuerlichen Konsequenzen nicht im Klaren sind. Besonders kompliziert sind hier die umsatzsteuerlichen Regelungen, da die Ware üblicherweise aus dem Ausland kommt.

Reihengeschäft

Bei einem Reihengeschäft wird ein Liefergeschäft über einen Gegenstand abgeschlossen und der Gegenstand gelangt direkt vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer (Empfänger). Der Empfänger ist beim Dropshipping zumeist ein Privater, alle anderen Beteiligten sind umsatzsteuerliche Unternehmer.

Bei einem Reihengeschäft gibt es genau eine Lieferung, die als „bewegte Lieferung“ bezeichnet wird. Alle anderen Lieferungen sind sogenannte „ruhende Lieferungen“. Nur die bewegte Lieferung kann eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Lieferung die bewegte Lieferung ist. Leider gibt es hier komplizierte Regelungen, daher gehen wir auf die typischen Dropshipping-Fälle ein.

Fall 1 – Ware aus dem Drittland an einen österreichischen Kunden

Ein österreichischer Dropshipper kauft diverse Waren beim Hersteller in China und lässt diese direkt durch den chinesischen Lieferanten an Kunden in Österreich liefern.